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Tesla begrenzt selbstfahrendes Fahren in Europa aufgrund neuer UN/ECE-Regelungen

Die Europäische Kommission hat entschieden, dass das Unternehmen Tesla gegen die Verordnung 79 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa verstoßen hat.

Die von dieser Einschränkung betroffenen Länder sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Monaco, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Türkei, Ungarn und das Vereinigte Königreich. Daher ist Tesla verpflichtet, sein Autopilot-System anzupassen. Es geht um den Wenderadius gemäß Abschnitt 5.6.4.4., der die maximal zulässige Querbeschleunigung eines Spurhaltewarnsystems der “Kategorie B” auf 3 Meter pro Sekunde im Quadrat begrenzt.

Tesla ist außerdem dabei, die zwei weitere Spezifikationen : – sein Spurwechselsystem innerhalb von fünf Sekunden, nachdem es signalisiert wurde, – fernsteuerung auf 6 Meter begrenzt, indem der Benutzer gezwungen wird, sich in einem Umkreis von 6 Metern um das Fahrzeug zu befinden und über Bluetooth verbunden zu sein. Diese Situation erinnert uns an den deutschen Hersteller, der den Einsatz seines “Stau-Pilot”-Systems, das SAE-Level 3 ermöglicht, absagen musste.

Der Hersteller musste den Einsatz auf dem alten Kontinent einschränken.

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